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Kreditkartenbetrug – So beugen Sie vor:
Kreditkarten sind ein beliebtes bargeldloses Zahlungsmittel. Sie werden vor allem durch den zunehmenden Handel im Internet vermehrt von Verbrauchern eingesetzt. Doch leider steigt mit der häufigeren Nutzung von Kreditkarten auch die Quote des Kreditkartenbetrugs. Laut verschiedener Zahlen liegt der auf diese Weise verursachte Schaden jährlich bei mehr als 1,3 Milliarden Euro. Somit kommt auf knapp 2.600 Euro Kreditkartenumsatz ein Euro, der durch Betrug verloren geht.
Kreditkartenbetrug durch Datenklau
In seiner einfachsten Variante erfolgt der Datenklau von Kreditkartendaten über infizierte PCs von Privatnutzern. Sobald sie sensible Zahlungsdaten beim Online-Einkauf eingeben, können diese dann von Hackern mitgelesen werden. Möglich ist auch, dass die Daten über sogenanntes „Phishing“ abgegriffen werden. Dabei leiten Betrüger die Opfer auf manipulierte Websites. Dort werden die Opfer aufgefordert, Zahlungsdaten einzugeben. Diese Daten nutzen die Betrüger dann, um Einkäufe oder Abbuchungen vorzunehmen.
Der Diebstahl von Kreditkartendaten beruht in einem weiteren Fall auf einer gezielten Aktion von Hackern. Sie greifen dabei entweder die Server von Online-Shops oder die Server von Kreditkartenanbietern an. Auf diesen Servern sind die Kreditkartendaten der Kunden hinterlegt. Auch wenn diese Daten in der Regel verschlüsselt gespeichert werden, können Datendiebe diese Verschlüsselung durch besondere Techniken umgehen.
Betrug durch Datenklau wird oft spät bemerkt
Viele Kartenbesitzer stellen den Datenklau erst sehr spät fest, weil sie entweder ihre Abbuchungen nicht kontrollieren oder nur die monatliche Rechnung anschauen. Häufig kann es dann schon zu spät sein, um die missbräuchliche Verwendung der Karte zu reklamieren. Die Banken und Anbieter sind nur zu einer Erstattung verpflichtet, wenn die Reklamation innerhalb von acht Wochen nach Buchung erfolgt.
Wer haftet im Falle eines Betruges?
Nach einem Kreditkartenbetrug kann es verschiedene Haftungsmöglichkeiten geben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine maximale Haftung von 150 Euro für den Karteninhaber, wenn seine Karten gestohlen oder missbraucht werden. Diese Regelung wird in Paragraph 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.
Wann ein Kartenbesitzer für den Verlust oder Betrug mit seiner Karte selbst haftet, ist in den AGB der jeweiligen Anbieter festgehalten.
Wer demnach grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass er selbst für seine Verluste durch Diebstahl oder Betrug haften muss. Er haftet somit in voller Höhe. Grobe Fahrlässigkeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Verlust der Karte oder ein Betrug nicht schnellstmöglich an das Kreditinstitut oder den Anbieter gemeldet wurde.
Ein weiteres Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist die Aufbewahrung von PIN und Kreditkarte am gleichen Ort wie dem Portemonnaie.
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